ich studiere an einer pädagogischen Hochschule und habe heute eine schlechte Note herausbekommen. Da es sich um eine Modulprüfung handelt, setzt sich meine Endnote nun aus drei Noten zusammen. In den ersten beiden Fächern habe ich sehr gute Noten und bei der letzten habe ich eine 4 - was absolut nicht sein kann. Nun meine Frage an euch: habe ich ein Recht auf einen Zweitkorrekteur? Das Prüfungsamt hat mir dies nämlich "verweigert" aber gibt es keinen Paragraphen o.ä., mit welchem ich auf eine Zweitkorrektur DURCH EINEN ANDEREN PRÜFER/ PRÜFERIN bewertet werden kann - ich gehe nämlich stark davon aus, dass der Dozent ein persönliches Problem mit mir hat.

Vielen Dank,