meine cousine ist eigentümerin eines hauses geworden. ihr vater hat ein lebenslanges niebbrauchsrecht.laut erbvertrag durch notar hat der nießbraucher sämtliche auf dem vertragsgegenstand ruhenden privaten und öffentlichen lasten zu tragen. da das haus nach nicht komplett bezahlt ist,hier meine frage muß der vater auch die tilgung des darlehens bezahlen. was genau ist denn mit der formulierung sämtliche auf dem vertragsgegenstand ruhenden privaten und öffentlichen lasten gemeint. das haus gehörte meiner tante allein und sie wußte eigentlich auch das meine cousine niemals eine tilgung für das haus würde zahlen können. mein onkel behauptet er müßte nur die zinsen des darlehens bezahlen und sie die tilgung. bitte helft mir weiter denn meine cousine kann sich keinen anwalt leisten