![](https://images.gutefrage.net/media/user/SyIence/1456148878547_nmmslarge__1_72_473_473_3ecbff236152dfe3b6af86ddfd31454e.jpg?v=1456148881000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja habe ich auch gemacht
Aber mal bei xdarling die Kernaussagen,
in den Geschäftsbedingungen genau nachlesen!
Willkommen im ….
Bei xdarling.de handelt es sich um einen moderierten Dienst.
Die Moderation dient dazu, die Aktivitäten über das Portal und damit die Umsätze des Betreibers zu erhöhen. Dazu legen Moderatoren, die vom Betreiber beschäftigt werden, eine Vielzahl von Profilen fiktiver Personen an und geben sich als diese fiktive Person aus. Daher verbergen sich nicht hinter allen Profilen reale Personen.
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei sämtlichen weiblichen Profilen um fiktive Profile handelt,
die von Moderatoren betrieben werden.
Siehe Auszug groß :
Zu den fiktiven Profilen gehören persönliche Daten, die sich die Moderatoren ausdenken, und Kontaktdaten, die passend zu dem jeweiligen Profil angelegt werden. Alle Äußerungen sowie alle von den fiktiven Profilen angegebenen persönlichen Daten sind Erfindungen der Moderatoren. Aus dem Umstand, dass zu einem Profil Kontaktdaten angegeben werden, kann nicht gefolgert werden, dass sich hinter dem Profil eine wirklich existierende Person verbirgt.
Ein männliches Profil kann von einer weiblichen Moderatorin, ein weibliches Profil von einem männlichen Moderator betrieben werden.
Betreiber garantiert nicht, dass eine erfolgreiche Kontaktvermittlung stattfindet. Das gilt auch, wenn der Teilnehmer entgeltliche Dienste nutzt.
Noch als Info gefunden:
Partnervermittlungsinstitute können ihre Honorare auch künftig nicht einklagen. § 656 BGB, der die Ansprüche von Heiratsvermittlern für nicht einklagbar erklärt, ist nach wie vor auch auf die Anbahnung außerehelicher Partnerschaften oder Bekanntschaften analog anwendbar. Dies entschied der BGH im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 04.03.2004, Az.: III ZR 124/03)