Ein Baustoffhändler liefert 4 Paletten Pflastersteine. Für die Entladung vom LKW muss der Kran am LKW viermal betätigt werden - also 4 Hübe um die Paletten abzuladen.

Auf der Rechnung werden die Anzahl qm Steine berechnet und 4 EURO-Paletten und vier HÜBE. Bei Rückgabe der Euro-Paletten ans Lager gibt der Händler ein Gutschrift von 8 Euro und bei Abholung von 5 Euro. Lt. LKW-Fahrer sind die Paletten Eigentum der Deutschen Bundesbahn.

Frage: Darf der Baustoffhändler auf die vier Paletten Umsatzsteuer erheben? Darf er auch auf die Hübe USt erheben ?