"im Kundenauftrag" muss im Kaufvertrag stehen?
Hallo,
wenn ein freier Autohändler ein Auto "im Kundenauftrag" verkauft, muss er das dann auch im Kaufvertrag angeben?
Denn ich mein wenn der Autohändler sich selber als Verkäufer des Fahrzeugs mit seiner privaten Adresse ohne den Hinweis das es sich hierbei um "im Kundenauftrag" handelt und ohne das der eigentliche Vorbesitzer im Kaufvertrag steht, macht sich doch der Händler für verschwiegene Mängel am Fahrzeug haftbar?
Vorbesitzer des Fahrzeugs ist in diesem Fall die Frau des Händlers die unter anderem die Inhaberin von dem Autohaus ist.
Auto,
Recht,
Kaufvertrag,
Auto und Motorrad