hallo, ich bin gerade in der situation dem sozialgericht zu begründen warum ich mit meinen freund (februar 2012 kennengelernt & zusammen- im juli 2012 zusammen gezogen) auf ein probejahr bestehe.(das schnelle zusammenziehen ergab sich aus dem nötigen ortswechsel ,denn mein freund wollte wegen seiner arbeit natürlich am ort bleiben und ausserdem wurde meine tochter eingeschult, das sollte ja nun auch ohne eventuellen späteren schulwechsel von statten gehen) übrigens, nach anfänglich falscher beratung durch die arge, denn vom probejahr erfuhren wir erst im august 2012 von einem bekannten und bis dahin reichten wir pflichtbewusst alle erforderlichen unterlagen samt der einkommensnachweise meines vollzeit arbeitenden freundes ein welches fortan eingestellt wurde.... natürlich mit gleichzeitigem widerspruch bei der argentur. nun endlich möchte das sozialgericht sich der sache annehmen. ich habe soweit auch kaum bedenken mein anliegen positiv durch zu bekommen.. nur wie bekomme ich es begründet das ja nunmal ein kind im haushalt existiert... ich meine ich habe sie ja nunmal... ich finde es fast diskriminierend... immerhin hat sie ihren richtigen papa... mir fehlt gerade das verständnis dafür warum man zwar offiziell als paar ein probejahr machen darf aber mit kind nicht... ich meine ist das kind jetzt garant für eine funktionierende partnerschaft ab dem dersten tag des zusammenzugs? und die erziehung obliegt ohnehin alleinig mir sowie alles was das kind angeht. HILFE...