wir haben ein kleines Unternehmen, welches Bauleistungen und Gebäudereinigung ausführt. Bei meiner Frage geht es speziell um die Gebäudereinigung.

Vor ca. 3 Jahren haben wir einen weiteren Auftrag (Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude) eines Fertigungsunternehmens angenommen. Es besteht ein Pauschalvertrag für einen monatlichen Festpreis. Dieses Unternehmen hat jedes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub. Wir erledigen in der Zeit trotzdem anfallende Arbeiten, wie z. B. Teppich-Grundreinigungen o. ä.) Nach Rechnungsstellung erhalte ich jedes Jahr den Spruch vom leitenden Buchhalter, dass wir im Betriebsurlaub nicht zu reinigen haben und unsere Rechnung daher viel zu hoch sei. Ich habe ihn auf unseren Pauschalvertrag verwiesen, indem kein Wegfall der Arbeiten bei Ruhezeiten aufgeführt ist. Rechnungen wurden nach dieser Diskussion immer vollständig gezahlt. Ab diesem Jahr gibt es sogar im Juli (2 Wochen) Betriebsurlaub. Habe schon von Mitarbeitern der Firma erfahren, dass der Leiter der Buchhaltung mir mitteilen möchte, dass unsere Firma für die Zeit nicht arbeiten soll und demnach auch nicht bezahlt wird.

Ich bin der Meinung und so handhaben wir es auch bei anderen Unternehmen. Bei Pauschalverträgen wird der Monat durchgerechnet, egal, ob nun Betriebsurlaub ist oder nicht.

Sehe ich das richtig oder hat die Firma Recht und wir müssen für die Zeit Däumchen drehen und verdienen nichts?