Wie ist der Zusammenhang zwischen Privatentnahmen und Gewinn?

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Helmuthk hat bereits festgestellt, dass es da keinen Zusammenhang gibt. Wenn der Unternehmer (hoffentlich) einen Gewinn macht, ändert sich der nicht, wenn er für seinen privaten Bedarf etwas entnimmt.

Von mir noch dies: In Prüfungen wird manchmal erwartet, dass die Prüflinge den Gewinn durch Kapitalvergleich ermitteln. Da heißt es etwa: Am Jahresanfang betrug das Eigenkapital 100 000, am Jahresende betrug es 170 000. Im Laufe des Jahres hat der Unternehmer 20 000 privat entnommen. Wie hoch ist der Gewinn? Er wäre ohne die Privatentnahme ja 70 000. Da er aber 20 000 entnommen hat, ist der Gewinn in dem Fall 90 000. Das Eigenkapital betrüge nämlich ohne diese Entnahme 190 000.

Aber es bleibt dabei, ein Zusammenhang besteht nicht.   

Da gibt es keinen Zusammenhang.

Der Gewinn (Jahresüberschuss) wird normal ermittelt, und zwar durch EÜR oder durch Bilanz und G+V.

Die Privatentnahmen sind die Beträge, die der Unternehmer für Privatzwecke aus der Kasse oder von einem Bankkonto entnimmt.

Diese Privatentnahmen werden z. B. für private Versicherungen und/oder für die täglichen Kosten der Lebensführung verwendet und dürfen sich auf den steuerlichen Gewinn nicht auswirken.