Gemäß §62 BBG bzw. §35 BeamStG unterliegen Beamte, somit auch Polizisten, einer Folgepflicht, müssen demnach den Befehlen ihrer Vorgesetzten folge leisten.
Ausnahmen gelten beispielsweise dann, wenn Straftaten begangen werden sollen oder die Würde des Menschen durch Ausführung des Befehls verletzt werden würde. Zudem können Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit bei Vorgesetzten geltend gemacht werden.
Die Regelungen bergen meiner Einschätzung nach ein gewisses Gefahrenpotential. Aufgrund psychologischer Effekte (Verantwortungsdiffusion und generelle Unklarheit der Verantwortung; etablierte Normen, die Gehorsam bezwecken; ...) sehe ich die Gefahr, dass ethisch fragwürdige Handlungen ausgeführt werden, nicht böswillig, sondern da Entscheidungen diesbezüglich über mehrere Ebenen hinweg verstreut und entfernt von der Situation gefällt und stumpf befolgt werden.
Insofern kamen mir folgende Fragen auf:
Ab wann würdest du Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit geltend machen? Ab wann würdest du den Gehorsam verweigern? Kam derartiges schoneinmal vor?
Wie schätzt du die Position deiner Kollegen dazu ein? Kam geschildertes bei diesen schoneinmal vor?
Gibt es etablierte Normen diesbezüglich? Ist es üblich/unüblich/verpönnt/... Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit geltend zu machen oder den Gehorsam zu verweigern?