Wohnungssuche abkürzen durch "Schönung" der Voraussetzungen?
Aktuell sind die Holde und Ich auf Wohnungssuche.
Eigentlich in einer Gegend wo es unseren Wunsch von ~1000€ warm für 3 Zimmer mit ~80-100qm durchaus in der Konstellation noch häufiger gibt.
Auch sind wir als Nichtraucher, Kinderlos, keine lauten Hobbys, keine Haustiere, mittleres Alter und -auf meiner Seite- eine lange Betriebszugehörigkeit im krisensicheren Job doch prädestiniert so weit ich das beurteilen kann.
Ebenso hatten wir auch nach den Begehungen immer das offensive Angebot uns als potentiell in Frage kommende Mieter registrieren zu lassen nebst Schufa-Auskunft etc. .
Nun liegt dann aber nach diesen verfüllten Registrierungschreiben dann auch immer offen, dass zwar alleine von meiner Seite trotz Lohnsteuerklasse1 etwa 3k€ netto auflaufen, die Freundin jedoch aufgrund ihrer ausländischen Herkunft und der aktuell laufenden Jobsuche "lediglich" zusätzlich nochmal gut 1000€ monatlich in Kombination des Wohngeld sowie ALG2 einbringt (...dies nach Zusammenzug bis zu ihrer Jobfindung oder maximal auf 1 Jahr als "Zusammenzug auf Probe" vom Amt so gedeckelt...anschließend müssten ich alles vollumfänglich alleine tragen, oder aber wir die Wohngemeinschaft wieder lösen).
Lange Rede kurzer Sinn scheint die ausländische Herkunft und die Teilbegleichung der Miete zu 50% vom Amt einige Vermieter unsinnigerweise mehr zu verschrecken als wären es "nur" meine 3k€Netto alleine und meine Holde eine reine Hausfrau (..idealerweise ohne Migrationshintergrund).
Da ich das Possenspiel so langsam leid bin habe ich nun das Amt gefragt ob es auch okay sei wenn wir das ganze vor dem Vermieter und auf dem Papier komplett auf mich laufen lassen und dann im Hintergrund mit dem Amt verrechnen. Der Sachbearbeiterin nach geht das klar und das Ansinnen dahinter ist dort auch bereits aus der Routine durchaus bekannt.
Ich würde hier nun mittlerweile sogar einen Schritt weiter gehen und eine für uns passende Bude nun als "Single" und "einwandfrei deutschstämmiger" auf Basis der 3k€ Netto und unter der vorherigen Vereinbarung der Möglichkeit eines nachträglichen Aufstockens auf 2 Erwachsene Bewohner erst mal in Eigenregie mieten, und Sie dann mit sagen wir 2-5 Monaten Versatz nachziehen.
Hätte sogar noch den Vorteil die Subventionierung des Amtsseitig zugestandenen "Probejahr" fürs gemeinschaftliche Leben noch etwas auszudehnen und ihr somit mehr Luft für die Suche einen lukrativen Jobs zu geben.
Nun aber zur eigentlichen Frage : Ist diese "Possenspiel" ein Überdenkens wertes, oder aber im Zweifel eine schlechte -eventuell sogar rechtlich nachträglich anfechtbare- Grundlage eines Mieter/Vermieter-Verhältnis?
Nachtrag : Wir haben nun heute den Zuschlag einer frisch sanierten 123qm Bude im Loft-Stil bekommen. Das bietet die Vollausschöpfung ihres maximalen Wohngeld hier im Kreis mit maximal 600€ warm und damit exakt 50% der Miete.
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Wieso bekommt sie ALG 2 wenn du soviel verdienst ?
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Weil wir zwar verlobt, jedoch nicht verheiratet sind und ich daher vor dem Gesetz keine "Bedarfsgemeinschaft" bilden.
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Ich bin erstaunt..verlobt und keine Bedarfsgemeinschaft?
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Wenn du noch nicht zusammen wohnst kannst du dir alle Liebesschwüre der Welt in den Regenwald geritzt haben oder dir 1000 Verlobungsringen anziehen.
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Na das ist klar….es geht ja auch darum wenn ihr zusammen wohnt.
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Ja, und exakt ab diesem Zeitpunkt wurde von der Sachbearbeiterin der Arge der Beginn dieses "Jahr auf Probe" (liegt im Ermessen des Sachbearbeiter) bereits im Vorfeld eingeräumt.
3 Antworten
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Das würde ich auf jeden Fall so versuchen, ausländische Herkunft und ALG2 Bezug führen überdurchschnittlich häufig zu ungerechtfertigten Ablehnungen.
Du merkst ja hier an den Kommentaren den latenten Rassismus hierzulande, das sieht bei Vermietern nicht anders aus.
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Die Wahrheit ist ein kostbares Gut und sollte nicht im Übermaß verschwendet werden. eine wohnungsbewerbung ist eben auch eine Art von Werbung
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Absolut. Wenn das System jedoch regelrecht einfordert entsprechend betankt zu werden, dann will ich mich dem nicht erwehren ;) .
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Würde ich auch so machen. Selbst einziehen und sie nachziehen lassen in Form eines Untermietvertrages. Die meisten Vermieter sind einfach nur richtige ausländerfeundliche Schnösel
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Vielen Dank für deine Antwort Lilu. So werden wir nun wohl auch verfahren - die Wohnung über mich beziehen und sie dann wenige Monate danach als Zuzug einbuchen.
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Wenn die Wohnung (3-4 Zimmer) direkt perspektivisch für bis 2 Personen bezogen wird braucht es da keiner weiteren Zustimmung. Insbesondere nicht -und darum drehen wir uns ja- einer Absegnung der ethnischen Herkunft, der Zuziehenden.
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Du solltest die Art Deiner Kommunikation einmal grundlegend überdenken.
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Das war ja aber nicht Angelpunkt der Frage. Allerdings nutze ich diesen Ankerpunkt um auch ob der aktuellen Ukraine/Gas-Lage auch mal den Benefit herauszukehren welchen es hat bisher noch keine gemeinsame Bude gefunden zu haben. So werden wir wohl die Suche nunmehr nochmal bewusst auf kommendes Jahr verlagern, da ich hier mit Wärmepumpe in den Nebenkosten sehr günstig wohne, derweil bei ihr zwar alles über Gas läuft, bei ALG2 Empfängern dieses Jahr auf dem Rücken des Scheinwerferlicht auf die Thematik aber ohnehin komplett staatlich abgefangen wird.
Da wir ohnehin fast gegenüber wohnen ist das für uns ein eklatanter Einschnitt.
Ganz im Gegenteil kann man so vollkommen entspannt nach dem kommenden Winter Anfang kommenden Jahres mal wegen des Zusammenzug schauen und hat dann immer noch das vom Arbeitsamt zugesicherte "Probejahr" in welchem die gemeinsame Bude wie eine WG zählt und zur Hälfte vom Staat getragen wird.
Vielen Dank für diese Zielführende Antwort - Wir werden dann dementsprechend verfahren und dem künftigen Landsherrn unter Ferner Liefen zu seinem Glück verhelfen. Scheinbar will ein guter Teil der Vermieter belogen werden.