Wohnung als auszubildende ohne Übernahme Vertrag?

5 Antworten

Du kannst einfach sagen du bist noch in der Ausbildung und wirst übernommen, kann ich dir aber wirklich nicht empfehlen .

wenn du den Job nicht bekommst, kannst du die Wohnung nicht weiter bezahlen. Schafft nur mehr Probleme als das bisschen Familienstress auszuhalten.

Man erhält keine Wohnung, man muss sich eine suchen und diese dann mieten.

Wenn man die Wohnung nicht mehr braucht, muss man kündigen - unter Einhaltung der Kündigungsfrist (meist 3 Monate).

Vorsicht beim Abschluss des Vertrages: keinen Vertrag mit Kündigungsausschluss oder Mindestlaufzeit vereinbaren, wenn man nicht sicher ist, ob man dauerhaft dort wohnen bleiben wird.

Der Mieter kann die Wohnung prinzipiell an jeden vermieten wie er lustig ist. Er muss ja schauen, woher er seine Miete kommt.

Prinzipiell sind Mieter in festen Anstellungsverhältnissen zu bevorzugen, allerdings kann dir auch einfach einer eine Wohnung vermieten.

wenn du ausreichend Geld hast kannst du gleich eine Wohnung mieten. Viele Vermieter fragen nach dem Einkommen!

Ist nicht verboten, wenn dir jemand eine Wohnung vermietet -> kein Problem.