Wo muss man sich melden wenn man von getrennten Eltern auszieht?

1 Antwort

Bei einem Auszug müssen ja nun beide Elternteile Barunterhalt zahlen. Wurde offenbar ja noch nicht berechnet wer was zahlen muss und kann.

Kann beim Jugendamt errechnet werden. Und kommt ja auch darauf an, ob du eine Vergütung bekommst und in welcher Höhe und ob man dir die Unterbringung zur Verfügung stellt.

Meldest du dich tatsächlich von Zuhause ab um dich vor Ort anzumelden oder wird der Ort beim FSJ zu Erst - bzw. Zweitwohnsitz?

damit das Amt weiß das ich ausgezogen bin und meine Mutter keinen Unterhalt mehr bekommt

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun!

Du musst dich ummelden bzw. die Frage nach Erst- und Zweitwohnsitz klären.

Und ob deine Mutter dann tatsächlich keinen Anspruch mehr hat, hängt ja auch damit zusammen wie der Auszug am Ende tatsächlich zu bewerten ist und ob du nicht doch jedes Wochenende nach Hause kommst.

Kontakt zum Vater hast du nicht? Denn sonst solltet ihr euch gemeinsam hinsetzen und das Ganze besprechen!

Denn in der Theorie müssten deine Eltern, je nach unterhaltsrelevantem Einkommen an dich 930 EUR zahlen inkl. Kindergeld. Einkommen aus dem FSJ wird bis auf eine Pauschale angerechnet, ebenso das Kindergeld. Und dann wäre noch zu klären ob du zusätzlich zur Vergütung noch die Unterkunft und sogar die Verpflegung gestellt bekommst.

Viele Fragen also, mit denen du zuerst zum Jugendamt gehen solltest und natürlich das Ganze mit den Eltern besprechen solltest.