Wie kann man seinen Vornamen ändern? Und wie viel kostet das?

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Du musst einen Antrag stellen und darin einen guten Grund angeben, weswegen du deinen Namen geändert haben willst. Gründe sind zum Beispiel, wenn der Name wirklich lächerlich klingt (z.B. Pippi) oder negative Assoziationen weckt (wie z.B. A.dolf). Nach Geschlechtsumwandlungen ist eine Namensänderung auch erlaubt.

Rein theoretisch kannst du einfach sagen:Ich heiße jetzt Anna obwohl du Erika heißt. Das ist egal.Meine Tante hat sich auch einfach anders aussprechen lassen weil sie das lieber mag und ein Bekannter von mir hat jetzt einen neuen Zwischennamen.Wenn du in eine Neue Stadt kommst,kannst du dih ja gleich mit dem neuen namen vorstellen...


phunkie  10.11.2010, 22:02

fällt halt nur beim arbeitgeber und so auf oder? und wie würdest du dich als freund fühlen, wenn du irgendwann durch zufall entdeckst (blick auf passs/ausweis) dass dein gegenüber eig anders heißt? ich käme mir verarscht vor!

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DragonDrop  15.01.2017, 02:22

Tatsache ist... Wenn du dich anders nennst/schreibst als du Urkundlich heißt, interessiert den Unterschied erstmal niemand die Bohne ;)

Den Antrag, den du zur Namensänderung stellst und die Bearbeitungsgebühr, die du dafür zahlst ist nur für die Urkunde oder den Stammbaum wichtig, sowie dass die Ämter und Behörden mit denen man sich rumschlagen muss auch mal Kapieren, was da vor sich geht xD (Kommunikation der Ämter/Behörden) ... Man kommt aber wie es TicTac3 schrieb auch gut ohne aus ^^

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Je besser der Grund, desto wahrscheinlicher ist es, dass Dein Name geändert wird. Namensänderungen sind übrigens nicht so ganz billig. Das Amt für öffentliche Ordnung kann Dir umfassend Auskunft geben. Mit der Begründung "gefällt mir nicht" wirst Du allerdings nicht weit kommen.

Eine einfachere Variante - wenn man Träger mehrerer Vornamen ist - ist, dass man sich einen der anderen Vornamen beim Meldeamt als Rufname eintragen und sich fortan so nennen lässt.


Sandracz  30.12.2016, 00:01

Hallo,kann mir auch jemand weiter helfen. Ich habe eine dringende frage zur vornamensänderung und Ausnahme Fällen/Familien rechte.
Ich habe meine Tochter vor ca drei Monaten zur Welt gebracht, ich habe mich sehr schwer getan einen Vornamen für die kleine zu finden. Während der Entbindung habe ich eine pda gelegt bekommen die leider wegen Kreislaufproblemen unterbrochen werden musste,(die Kanüle /spritze war schon drin musste aber wieder entfernt werden). Nach der Geburt hatte ich folge Schäden, die spritze wurde zu tief gesetzt somit ist etwas hirnflüssigkeit ausgetreten das höllische Kopfschmerzen verursacht hatte,ich konnte meine Augen aufgrund der Schmerzen kaum offen halten,Kommunikationen konnte ich keine führen da ich unter den Schmerzen nicht klar denken konnte, starke Schmerzmittel(von Hebamme verschrieben) haben nur minimal und für sehr kurze Zeit gewirkt.
Das ging 8 Tage so.
Meine Frage, beim Amt wo mein Partner und ich (nicht verheiratet /unser leibliches gemeinsames Kind) den Vornamen unserer Tochter festlegen sollten, war ICH aufgrund der Schmerzen nicht in der Lage klar zu denken, weder wichtige Entscheidungen zu treffen,somit hat mein Partner einen Namen gewählt mit dem ich überhaupt nicht einverstanden bin und jetzt wo ich mittlerweile wieder klare Gedanken fassen kann, macht es mich wütend das ich diese Entscheidung nicht mit klarem verstand getroffen habe. Ob es da eine ausnahmeregelung gibt, den Vornamen ändern zu lassen oder einen dritt Vornamen hinzu zu fügen der dann als neuer vornamen (unterstrichen) gilt? 

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Grundsätzlich kann jeder Vorname geändert werden, doch ist ein wichtiger Grund dafür die erste Voraussetzung. Die "Messlatte" liegt nach der Verwaltungsvorschrift so hoch wie bei Familiennamensänderungen! Einige Gründe hat regenkatze schon genannt, denkbar ist noch ein Religionswechsel, Änderung der Staatsangehörigkeit, misslungene Transliteration der kyrillischen Buchstaben (deutsche Aussiedler) oder eine völlig unübliche Schreibweise des Namens (z. B.Folker, anstatt Volker). Der Gebührenrahmen liegt zwischen 2,50 € und 1000 €. Anhaltspunkte bei der Bemessung können das Einkommen des Antragstellers oder die Wichtigkeit der Gründe für die Namensänderung sein. Unter 100 € wird es wohl nichts geben!

Ich würde mir auch gerne meinen Namen ändern aber wenns zu teuer wird lass ichs