Werkstudent trotz Masterabschluss?

1 Antwort

Dein Studierendenstatus ist an die Immatrikulation geknüpft. Dadurch kann dich dein Arbeitgeber nach der Exmatrikulation nicht weiter im Studierendenstatus beschäftigen.

Besprich das mit deinem Arbeitgeber, denn auch für ihn ist dein Status steuerlich und rechtlich relevant. Würde er dich diesen Monat noch als Student weiterbeschäftigen, kann das auch für ihn Konsequenzen haben.