Welche Regelungen gibt es bei straßenmusik in Italien?

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Hier findest du nähere Infos:

Im Allgemeinen ist die Ausübung der Tätigkeit von Straßenkünstlern im gesamten Gemeindegebiet mit den von der zuständigen Verwaltung möglicherweise angegebenen Grenzen und Methoden durch Zahlung der sogenannten öffentlichen Grundbelegungssteuer gestattet . Einschränkungen müssen respektiert werden, in dem Sinne, dass diese Aktivitäten nicht durchgeführt werden können:
vor den Eingängen von Kirchen oder Andachtsstätten während der Feierlichkeiten;
in der Nähe von Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen;
in der Nähe von Schulen während der Nutzungszeiten;
in Gebieten und Plätzen von historischem und monumentalem Wert, die durch Beschluss des Rates bestimmt wurden;
zwischen 22.00 Uhr und 9.00 Uhr, wobei vorausgesetzt wird, dass der Bürgermeister mit seiner eigenen Verordnung die Aufführungszeiten der Aktivitäten der Straßenkünstler unter Berücksichtigung der Jahreszeit, des Ortes oder der Besonderheit der Aktivität festlegen kann.
Nicht nur das: Die Ausübung der Tätigkeit von Straßenkünstlern ist für maximal sechzig Minuten am selben Ort, d. h. auf derselben Straße, demselben Platz oder zusammenhängender Straße/Platz erlaubt.
Wandermusiker - oder Sänger dürfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Verstärker verwenden und müssen die von der Gemeinde erlassenen Bestimmungen zum Schutz des  öffentlichen Friedens und der Verkehrssicherheit beachten.

https://www.laleggepertutti.it/149841_suonare-o-cantare-per-strada-chiedendo-offerte-e-legale#Suonare_o_cantare_in_strada_come_farlo_legalmente

Woher ich das weiß:Recherche