Welche Regelungen gibt es bei straßenmusik in Italien?
Grüßt euch, Ich bin in Wahrscheinlich einige tage im kommenden Jahr in italien bei meiner freundin und dem teil Ihrer familie die dort lebt. Da ich auch schon mit dem Straßenmusikerfreundlichen gesetzen in deutschland leider selber schonmal konfrontiert wurde, wollte ich mich mal erkundigen ob einer weiß ob der Gesetzgeber in Italien genau so strenge regeln hat oder ob es dort einfacher ist mal aus lust und laune in bspw fußgängerpassagen die ein oder andere session abzuhalten?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Hier findest du nähere Infos:
Im Allgemeinen ist die Ausübung der Tätigkeit von Straßenkünstlern im gesamten Gemeindegebiet mit den von der zuständigen Verwaltung möglicherweise angegebenen Grenzen und Methoden durch Zahlung der sogenannten öffentlichen Grundbelegungssteuer gestattet . Einschränkungen müssen respektiert werden, in dem Sinne, dass diese Aktivitäten nicht durchgeführt werden können:
vor den Eingängen von Kirchen oder Andachtsstätten während der Feierlichkeiten;
in der Nähe von Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen;
in der Nähe von Schulen während der Nutzungszeiten;
in Gebieten und Plätzen von historischem und monumentalem Wert, die durch Beschluss des Rates bestimmt wurden;
zwischen 22.00 Uhr und 9.00 Uhr, wobei vorausgesetzt wird, dass der Bürgermeister mit seiner eigenen Verordnung die Aufführungszeiten der Aktivitäten der Straßenkünstler unter Berücksichtigung der Jahreszeit, des Ortes oder der Besonderheit der Aktivität festlegen kann.
Nicht nur das: Die Ausübung der Tätigkeit von Straßenkünstlern ist für maximal sechzig Minuten am selben Ort, d. h. auf derselben Straße, demselben Platz oder zusammenhängender Straße/Platz erlaubt.
Wandermusiker - oder Sänger dürfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Verstärker verwenden und müssen die von der Gemeinde erlassenen Bestimmungen zum Schutz des öffentlichen Friedens und der Verkehrssicherheit beachten.
Woher ich das weiß:Recherche