Weiß jemand den Unterschied zwischen "staatlich anerkannt und "examiniert" bei ...
3-jährigen Ausbildungsberufen? Warum sind Krankenschwestern (Gesundheits-und Krankenpfleger), sowie Altenpfleger examinierte Fachkräfte und andere Berufsgruppen nicht, sonderrn "staatlich anerkannt"? Liegt es an der Prüfung? Danke im Voraus für die Antwort!
3 Antworten
Examiniert darf sich nur nennen, wer ein Examen abgelegt hat, also ist man nach bestandener Prüfung zum Kranken- schwester /- pfleger oder Altenpfleger/-in einfach staatlich anerkannt. Das Wort "examiniert" stammt hier noch aus uralten Ausbildungszeiten.
Die offiziellen Berufsbezeichnungen sind Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Altenpfleger/in. Die Ausbildung ist bundeseinheitlich geregelt.. Das "examiniert" ist nicht offiziell. Es wird aber zur Abgrenzung zu den Pflegehelfern verwendet, die sich oft auch als Pflegekräfte (Altenpfleger - Krankenpfleger) bezeichnen.
Bei Erzieherinnen ist die offizielle Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin". Die Ausbildung ist nach Landesrecht geordnet.
Man hat genau den Beruf der am Ende im Diplom steht. Bei mir ist das " staatlich anerkannte Altenpflegerin "
Man bekommt ja nach der Prüfung sein Diplom und bei mir steht als Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Altenpflegerin" . Nur Altenpflegerin ist nicht meine Berufsbezeichnung