Wasserschaden, Anspruch des Mieters?
Seit 5 Tagen weiß ich von meinem Wasserschaden. Ich kann mein Badezimmer bis auf das Waschbecken nicht benutzen und im Wohnzimmer sind die Fußleisten nass. Badezimmer und Wohnzimmer teilen sich also eine Wand. Das Trocknen dauert zwei Wochen. Wann das repariert wird und in wo die Wand aufgemacht wird klärt sich heute noch. Was für Ansprüche habe ich bis auf Mietminderung.
Das Badezimmer ist ja unbewohnbar; kein duschen, theoretisch sogar keinen WC benutzen, ich spüle mit Eimer. Und Waschmaschine kann nicht benutzt werden. Ich bin allein habe keine Familie und Freunde wohnen eine Stunde entfernt. Was soll ich tun? Kann ich ins Hotel? Wie ist das dann mit Essen kochen ich habe da ja keine Küche im Hotel. Sollte es soweit kommen,müsste ich in Vorkasse gehen?
1 Antwort
Mietminderung ist dann möglich, wenn zumindest ausgeschlossen ist, dass Sie nicht an dem Wasserschaden schuld sind.
In welcher Höhe die Mietminderung geltend gemacht werden kann, hängt vom Einzelfall ab und wird dir hier keiner sagen können.
In dem Fall empfehle ich dir den Mieterschutzbund. Bei Rechtsfragen sind die immer wahnsinnig kompetent und schnell.
Ich finde die geben nur Googleantworten da xD aber danke
Und ich bin definitiv nicht Schuld zum Glück.