Was mache ich mit der Krankenhaus Verordnung?

1 Antwort

Ich war schon sehr oft in stationärer Behandlung. Bei geplanten stationären Aufenthalten kann die KK diese ablehnen. Ich habe es (die Zustimmung der KK vorher einzuholen) einfach ignoriert, wenn ich sicher war, dass diese Behandlung von der KK bezahlt wird - z.B., wenn ich schon wegen dieser Sache stationär behandelt wurde. Bis jetzt gab es da nie Probleme!

Wenn du ganz sicher sein willst und noch genug Zeit vor der stationären Aufnahme ist, dann kannst du ja sicherheitshalber mal bei deiner KK anrufen und anfragen ob es notwendig ist und dir diesen Teil der Verordnung bei Bedarf abstempeln lassen.

Auf dem Dokument gibt das Krankenhaus gegenüber der KK an, dass und wann eine stationäre Aufnahme erfolgt ist - egal, ob es nun ein Notfall war oder ob es vorher schon (rechts) abgestempelt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Khayuantii 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 20:28

Danke für deine Antwort. :)

Ich habe nun das auf der Website meiner Krankenkasse gelesen:

Wenn Sie eine Einweisung für ein Krankenhaus bekommen haben, muss diese nicht von der AOK genehmigt werden. Für die Aufnahme im Krankenhaus reichen die Einweisung und Ihre AOK-Gesundheitskarte aus. Wenn es sich allerdings um eine Kostenübernahme für einen geplanten kosmetischen Eingriff handelt, reichen Sie bitte die Unterlagen zur Prüfung ein.

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Inaina  17.06.2024, 15:41
@Khayuantii

Ich denke auch, das geht klar! Wie ich geschrieben habe: wenn es um eine stationäre Behandlung geht, die die KK üblicherweise bezahlt, da habe ich vorher nie die Kostenübernahme beantragt und es gab nicht ein einziges Mal Probleme.

Das "Vom Krankenhaus auszufüllen" ist für die Abrechnung mit der KK..

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