Was mache ich mit der Krankenhaus Verordnung?
Hallo allerseits,
ich werde nächste Woche stationär in einer Klinik aufgenommen und habe mir dafür heute die Krankenhaus Verordnung bei meinem Hausarzt geholt.
Nun habe ich gesehen, dass es zwei Seiten sind und auf der einen Seite steht, sie wäre der Krankenkasse vor Aufsuchen der Klinik vorzulegen, da die Kosten sonst abgelehnt werden könnten. Unten steht dann aber „Vom Krankenhaus auszufüllen“. Was denn nun?
Ich war vor drei Jahren schon mal in der Klinik und kann mich nicht entsinnen, dass ich etwas vorher der Krankenkasse zukommen lassen musste.
1 Antwort
Ich war schon sehr oft in stationärer Behandlung. Bei geplanten stationären Aufenthalten kann die KK diese ablehnen. Ich habe es (die Zustimmung der KK vorher einzuholen) einfach ignoriert, wenn ich sicher war, dass diese Behandlung von der KK bezahlt wird - z.B., wenn ich schon wegen dieser Sache stationär behandelt wurde. Bis jetzt gab es da nie Probleme!
Wenn du ganz sicher sein willst und noch genug Zeit vor der stationären Aufnahme ist, dann kannst du ja sicherheitshalber mal bei deiner KK anrufen und anfragen ob es notwendig ist und dir diesen Teil der Verordnung bei Bedarf abstempeln lassen.
Auf dem Dokument gibt das Krankenhaus gegenüber der KK an, dass und wann eine stationäre Aufnahme erfolgt ist - egal, ob es nun ein Notfall war oder ob es vorher schon (rechts) abgestempelt wurde.
Ich denke auch, das geht klar! Wie ich geschrieben habe: wenn es um eine stationäre Behandlung geht, die die KK üblicherweise bezahlt, da habe ich vorher nie die Kostenübernahme beantragt und es gab nicht ein einziges Mal Probleme.
Das "Vom Krankenhaus auszufüllen" ist für die Abrechnung mit der KK..
Danke für deine Antwort. :)
Ich habe nun das auf der Website meiner Krankenkasse gelesen:
Wenn Sie eine Einweisung für ein Krankenhaus bekommen haben, muss diese nicht von der AOK genehmigt werden. Für die Aufnahme im Krankenhaus reichen die Einweisung und Ihre AOK-Gesundheitskarte aus. Wenn es sich allerdings um eine Kostenübernahme für einen geplanten kosmetischen Eingriff handelt, reichen Sie bitte die Unterlagen zur Prüfung ein.