Was ist ein Hilfsgutachten (Jurastudium)?

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So nennt man das, wenn man nicht nur seine eigene Lösung durchprüft, sondern auch noch prüft, was wäre, wenn man zu einer anderen Lösung kommt. Zum Beispiel: Du prüfst einen Straftatbestand und kommst zu dem Ergebnis, dass schon das erste von Dir geprüfte Tatbestandsmerkmal nicht vorliegt. Dann wärst Du ja eigentlich fertig, weil die Strafbarkeit nicht gegeben ist. Im Hilfsgutachten prüfst Du dann aber weiter, für den Fall, dass das Tatbestandsmerkmal vorliegen würde. Das sollte man machen, damit die Arbeit entsprechend bewertet werden kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Inkognito-Nutzer   25.07.2024, 21:47

Also, wenn es z.B. mehrere Ansichten für das vorliegen eines Merkmals gibt?

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Jurist354  25.07.2024, 22:31
@Inkognito-Beitragsersteller

Genau. Man kann in der Klausur oder Hausarbeit ja keine volle Punktzahl bekommen, wenn man eine Lösung findet, die die Prüfung so schnell beendet, dass man zu vielen Problemen gar nichts mehr schreiben muss. Wenn man aber auf vertretbare Weise zu so einer Lösung kommen kann, muss oder soll man in diesem Fall ein Hilfsgutachten machen. So kann man auch zu den anderen Problemen Stellung nehmen, die für die eigene Lösung eigentlich nicht mehr relevant wären.

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Inkognito-Nutzer   26.07.2024, 01:15
@Jurist354

Und wie kennzeichnet man das? Schreibt man dann sowas: "Die folgende Prüfung erfolgt hilfsgutachterlich." oder gar nichts und prüft einfach weiter?

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Jurist354  26.07.2024, 06:05
@Inkognito-Beitragsersteller

Kann man m.E. beides machen. Ich würde ich nach der eigentlichen Lösung einen Absatz machen. Dann "Hilfsgutachten" als neue Überschrift und einleiten mit, "Unterstellt, dass Tatbestandsmerkmal ... würde vorliegen, gilt Folgendes:"

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