Was ist der Unterschied zwischen türkischem und deutschem Namenswahlrecht?

3 Antworten

1) Familienname bei Eheschließung:

In der Türkei gibt es kein Wahlrecht, der Geburtsname des Mannes wird automatisch gemeinsamer Ehename.

Deutschland stellt zur Wahl, ob der Geburtsname des Mannes oder der Frau gemeinsamer Ehename wird; es kann auch ein Name aus einer vorangegangenen Ehe sein, wenn dieser Name noch geführt wird. Weiter besteht die Möglichkeit, keinen Ehenamen zu wählen, dann behält jeder der beiden Ehegatten seinen bisherigen Namen.

2) Vornamen bei Geburt:

In der Türkei sind bestimmte Vornamen nicht erlaubt. Während meiner aktiven Tätigkeit im Standesamt erhielt ich von einem Konsulatsmitarbeiter ein Buch über türkische Vornamen und deren Bedeutung, in dem eine ganze Reihe von Vornamen wegen Unzulässigkeit gestrichen worden waren. Allerdings war mir damals ein ranghoher türkischer Politiker bekannt, der einen Vornamen trug, welcher in diesem Verzeichnis gestrichen war.

In Deutschland ist die Vornamenswahl nur dadurch eingeschränkt, dass Knaben nur männliche und Mädchen nur weibliche Vornamen erhalten dürfen; ausgenommen ist nur der Vorname "Maria" für Knaben, wenn ein eindeutig männlicher Vorname dazu kommt. Gleiches gilt entsprechend für Vornamen, welche sowohl für Knaben als auch für Mädchen zulässig sind.   

Bei der Eheschließung kann z.B. im deutschen Recht der Ehemann den Namen der Ehefrau annehmen, das ist im türkischen Namensrecht nicht möglich. Das ist aber nur einer der Unterschiede. Lass Dir das von einem Standesbeamten ausführlich erklären.