Was halten Sie von einer Legalisierung der Leihmutterschaft?
Es gibt paare, bei denen die Frau keine Kinder zur Welt bringen kann, der Mann aber zeugungsfähig ist. Beide wünschen sich ein Kind.
Sollte man nicht das Austragen des Kindes einer anderen Frau überlassen dürfen?
Frauen können sich doch auch den Samen fremder Männer einpflanzen lassen.
Ist das nicht ungerecht? Wo sehen Sie das Problem?
Könnte man es nicht sogar so weit aufweichen, dass man eine Fremde Frau mit dem Austragen eines Kindes mit fremden Samen beauftragen könnte, sozusagen Adoptivkind auf Bestellung?
Die Frage ist genauer, ob es überhaupt Sinn ergibt, Einschränkungen vorzunehmen.
1 Antwort
In Deutschland wird durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) vorgeschrieben, dass Frauen bei einer künstlichen Befruchtung nur die eigenen Eizellen eingepflanzt werden dürfen. Deshalb gibt es einen regelrechten „Eizellen-Tourismus“: Dabei reisen Frauen oder Paare ins Ausland, um sich dort gespendete und befruchtete Eizellen einpflanzen zu lassen oder sogar eine Leihmutterschaft einzuleiten. Dabei gibt es diverse Möglichkeiten für die Herkunft von Ei- und Spermazellen.
Auf den ersten Blick erscheint es ungerecht: In Deutschland dürfen Männer ihr Sperma „verkaufen“ – Frauen ihre Eizellen aber nicht. Dabei sei erwähnt, dass Samenbanken großen Wert darauflegen, dass es nicht um einen Kauf des Spermas geht, sondern um eine Aufwandsentschädigung für die Spender. Eizellspenden sind, im Gegensatz zu Samenspenden, mit einem gesundheitlichen Risiko für die Spenderin behaftet, sowohl durch die vorbereitende Hormontherapie als auch durch die Prozedur bei Entnahme der Eizelle. Eine Leihmutterschaft umfasst noch sehr viel größere Risiken für die Spenderin und aus ethischer Sicht ergeben sich viele Fragen. Was ist das Austragen eines Kindes wert? Können sich das nur reiche Paare leisten oder wird das durch Krankenkassen finanziert? Wer trägt die Verantwortung für ein krankes Kind?
Viele Begründungen gegen eine Leihmutterschaft basieren darauf, dass der Körper einer Frau, inklusive ihrer Gebärfähigkeit, nicht verkauft werden sollte. So soll verhindert werden, dass finanzielle Anreize schwerer wiegen als die eigene Gesundheit. In einigen europäischen Ländern ist eine sogenannte „bekannte Eizellspende“ erlaubt. Dabei müssen die gespendeten Eizellen nachweislich von Verwandten oder sehr engen Freundinnen stammen und freiwillig, ohne finanzielle Anreize, an die Empfängerin gespendet werden.
Weiterführende Informationen zu Eizellspenden: https://www.fernarzt.com/wissen/studien/spendenreport/eizellenspende/
Weiterführende Informationen zu Samenspenden: https://www.fernarzt.com/wissen/studien/spendenreport/samenspende/
Weiterführende Informationen zu Vergütungen von Samenspenden in Deutschland: https://www.fernarzt.com/wissen/studien/verguetung-von-samenspenden/