Was darf als Aufwendung für Dienstleistung angesetzt werden wenn Mieter eigens Mängel beheben?

1 Antwort

In der Regel geht man 15 € je Stunde aus für Arbeiten, die ein Nicht-Fachmann ausführt. Natürlich noch Auslagen für Material und Werkzeug.


rheinman 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 00:25

Ich verstehe es so, dass bei Zutreffen des §536a Absatz 2, SATZ 2, die dringende Beseitigung mit Wiederherstellung der Funktion/Mietsache, vor Mängelanzeige mit womöglicher Mietminderung wegen Ausfall steht. Siehe auch, hier im Verlauf zusätzlich gemachte Angaben, Erkenntnisse, Grundlagen

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