warum wird bei vielen positionen auf ein " besonderes Verzeichnis " hingewiesen?

2 Antworten

GWGs sind nach § 6 Abs. 2 S. 4 EStG in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen.

Wirtschaftsgüter dessen Ansatz in der Steuerbilanz von der Handelsbilanz abweicht sind nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG in besondere Verzeichnisse aufzunehmen.

Weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist. Es gibt für bestimmte Sachverhalte besondere Aufzeichnungspflichten, z.B. GWG.