warum wird bei vielen positionen auf ein " besonderes Verzeichnis " hingewiesen?
bei einem inventar. ich komm da einfach nicht drauf -.-
2 Antworten
GWGs sind nach § 6 Abs. 2 S. 4 EStG in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen.
Wirtschaftsgüter dessen Ansatz in der Steuerbilanz von der Handelsbilanz abweicht sind nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG in besondere Verzeichnisse aufzunehmen.
Weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist. Es gibt für bestimmte Sachverhalte besondere Aufzeichnungspflichten, z.B. GWG.