Wann?

6 Antworten

Unter Berücksichtigung der Ruhezeiten und etwaiger Verbotszonen darfst Du den gesamten 31.12. und 01.01. Feuerwerk zünden.

Was je nach Stadt oder Gemeinde eingeschränkt sein kann sind reine Knallkörper. Das ist vielerorts erst ab 18/19/20 Uhr erlaubt.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwerk ist mein langjähriges Hobby

Das ist unterschiedlich.

Normalerweise darf man 48 Stunden zünden, also von 31.12. 0 Uhr (am Anfang des Tages) bis 01.01. 24 Uhr (am Ende). Einzelne Städte und Gemeinden haben da Einschränkungen, z. B. dass erst ab 18 Uhr gezündet werden darf, oder dass an gewissen Zonen keine reinen Knallkörper erlaubt sind. Da gibt es alles mögliche, also informier dich da am besten bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Um 18 Uhr ist es aber auf jeden Fall erlaubt, mir ist kein Ort bekannt an dem es erst später erlaubt wäre. Ich denke auch nicht, dass das gesetzlich durchsetzbar wäre.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich mag Feuerwerk

Man55 
Beitragsersteller
 17.12.2023, 22:04

Ne bei mir machen die das immer wenn es dunkel ist

FlorianH246  17.12.2023, 22:11
@Man55

Sollte ja in Ordnung sein. Wie gesagt, ist ortsabhängig.

Wenn man keine Sondergenehmigung hat, eigentlich erst ab 0 Uhr, soweit ich weiß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – tägliches Leben

FlorianH246  17.12.2023, 22:03

0 Uhr am 31., also in der Nacht von 30. auf 31. Dezember. Insgesamt 48 Stunden.

Luca747  31.12.2023, 16:59

Das stimmt definitiv nicht, erst ab null Uhr

Levon170  18.12.2023, 00:52

Also falls du ab null Uhr den 1.1 meinst ist das kommplett falsch

Man55 
Beitragsersteller
 17.12.2023, 22:01

Ich habe noch viel Jugendzeug

Nach SprengG ist das Zünden von Feuerwerk der Klasse F2 den kompletten 31.12 und 01.01 für volljährige erlaubt. Dies kann regional jedoch zeitlich begrenzt oder verboten werden (bspw. nähe zu Krankenhäusern oder besonders brandgefärdeten Gebäuden) . Die zeitliche Begrenzung gilt jedoch nur für Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung.

Dies ist sogar im deutschen Recht verankert. Die Zeiten, zu denen Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen, können je nach Bundesstaat unterschiedlich sein. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowohl am 31. Dezember als auch am 1. Januar (bis 7:00 Uhr) gestattet.

Woher ich das weiß:Recherche

Schimeck  17.12.2023, 22:08

Wenn Du schon von deutschem Recht sprichts... Deutschland hat Bundesländer und keine Bundesstaaten und die Ausnahmeregelung des Sprechstoffgesetzes sieht keine Uhrzeiten vor, sondern ausschließlich Tage. Deshalb gilt der Grundsatz für volle 48 Stunden.