vom Hausrecht Gebrauch machen?


27.09.2024, 04:22

Ergänzung: der Mitbewohner ist auch kein Miteigentümer, er wohnt einfach nur mit mir und ist über das Einwohnermeldeamt auch hier gemeldet.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn seine Interessen durch einen "Gast" beeinträchtigt werden, hat er auch das Hausrecht. Er kann aber keinen Briefträger oder Gaszähler-Ableser des Platzes verweisen ; - )

ja.....


Inkognito-Nutzer   27.09.2024, 04:30

danke für deinen Beitrag!

Ich bin bei der Recherche etwas verwirrt gewesen, da immer nur von Eigentümern oder Mietern die Rede war. Ebenso fiel der Begriff "Wohngemeinschaft". In dieser zahlt aber eigentlich auch jeder seinen Teil oder es ist anderweitig in Verträgen geregelt. Zählt allein die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, dass diese Person automatisch auch das Hausrecht bekommt? Oder ist das noch an andere Bedingungen geknüpft?