vom Hausrecht Gebrauch machen?
Eine Frage an die juristisch bewanderten Menschen unter euch:
In einem Haus, in dem ich der Eigentümer bin und dort gemeldet bin und auch wohne, habe logischerweise ich auch das Hausrecht und kann ungebetene Gäste des Grundstücks verweisen.
Hat dieses Recht auch ein Mitbewohner des Hauses, der auch hier wohnt und gemeldet ist, aber (aktuell) mietfrei mit mir zusammen wohnt?
Ergänzung: der Mitbewohner ist auch kein Miteigentümer, er wohnt einfach nur mit mir und ist über das Einwohnermeldeamt auch hier gemeldet.
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Wenn seine Interessen durch einen "Gast" beeinträchtigt werden, hat er auch das Hausrecht. Er kann aber keinen Briefträger oder Gaszähler-Ableser des Platzes verweisen ; - )
ja.....
Christian320
27.09.2024, 04:30
@Inkognito-Beitragsersteller
es wird wohl ausreichen, dass er dort gemeldet ist
danke für deinen Beitrag!
Ich bin bei der Recherche etwas verwirrt gewesen, da immer nur von Eigentümern oder Mietern die Rede war. Ebenso fiel der Begriff "Wohngemeinschaft". In dieser zahlt aber eigentlich auch jeder seinen Teil oder es ist anderweitig in Verträgen geregelt. Zählt allein die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, dass diese Person automatisch auch das Hausrecht bekommt? Oder ist das noch an andere Bedingungen geknüpft?