Verlobungsvertrag

4 Antworten

Rechtlich gesehn NICHT NEIN!

Aber in der geselschaft zählt eine verlobung als HEIRATSVERSPRECHEN~

In manchen anderen kulturen werden ja kinder schon ganz früh verlobt mit einem ausgesuchten Partner der Familie,..wie das dort rechtlich zu verbinden is,weiss ich nun nnjicht,..aber hier in UNSEREN REGIONEN GOTT SEI DANK NICHT!

wenn IHR,du und dein PARTNER DAS SO SELBER SEHN WOLLT,dann ist es allein Eure entscheidung,eine Verlobung als Vertrag zusehn!

es gibt ledigl.nur für die eheschliessung einen ehevertrag(Gütertrennung)aber so weit seit ihr5 ja noch nicht!

alles LIEBE für euch!

Floh

eine Mum aus BONN 40J. :)

Eine Verlobung hat schon eine rechtliche Bedeutung und man kann es schon als Vertrag ansehen. Es handelt sich um ein Heiratsversprechen - Du kannst allerdings nicht darauf klagen, dass Du wirklich geheiratet wirst. Allerdings hast Du z. B. Schadenersatzansprüche, wenn das Verlöbnis (der Vertrag) gelöst wird und Du aber schon Kosten im Hinblick auf die geplante Eheschließung hattest. Das Verlöbnis ist im BGB geregelt - in den §§ 1297 - 1299  (http://www.buzer.de/gesetz/6597/b17955.htm). Außerdem hast Du vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht.


LadyinLove  08.05.2011, 23:36

Wie willst du vor gericht beweisen,dass du verlobt bist/warst???? Also da glaub ich nämlich nicht dran,dass du vor Gericht bereits ein Aussageverweigerungsrecht hast,da es NIRGENDS FESTGEMACHT wurde,das man verlobt ist!! Erst mit der EHE gilt man als Vollwertiges FAM~mitglied!! ,)

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LadyinLove  08.05.2011, 23:34

~aber auch NUR dann,wenn irwelche Dinge im HINBLICK AUF DIE EHESCHLIESSUNG abgemacht wurden,..sonst NICHT!!!! ;)))

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Da man bei der Verlobung keine feste Bindung vor Zeugen (Standesamt, Kirche) eingeht glaube ich nicht das es sowas gibt. Verlobung heißt ja das der eine Partner den anderen fragt ob er ihn heiraten will und der andere sagt dann ja aber offiziell haben die noch nichts unterschrieben so das sie auch nciht gewzungen sind zu heiraten.


LadyinLove  08.05.2011, 23:33

seh ich auch so!!! :)

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Einen Verlobungsvertrag gibt es nicht, wenn solltest du Ihn schon Heiraten....