Verhinderungspflege?


10.09.2020, 10:22

ich habe gelesen, dass Geldleistungen aus der Pflegekasse anrechnungsfrei sind . .

2 Antworten

Das Geld der Verhinderungspflege bekommst du als Pflegebedürftiger mal nicht einfach so ausgezahlt.

Du musst der Kasse belegen, dass eine VHP stattgefunden hat und du und die Person die die VHP erbrachte muss bestätigen welche Kosten für die VHP entstanden sind.

Der Pflegebedürftige geht in Vorleistung und erhält dann das Geld von der Kasse.

Derjenige, der die VHP erbringt und die Entlohnung erhält, für den ist das Einkommen

und er muss es bei den Ämtern angeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diese Frage ist zu allgemein gestellt. Erkläre bitte die Situation genauer .

Z.B. wer wird gepflegt? Wen pflegst du

bist du zum Pflegebedürftigen Angehöriger, Bekannter, Freund*in?

Das Geld der VHP wird nicht mal einfach so ausgezahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ouafidahi 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 10:12

es handelt sich um eine Bekannte, weder verwandt noch verschwägert.

Diese Frau hat PG 3 und ihre Pflegeperson ist nicht ständig anwesend, daher die VHP. Die Pflegekasse hat das Geld auf ihr Konto überwiesen, doch sie weigert sich dieses mir zu geben, obwohl ich die Arbeit geleistet habe. Habe die Sache jetzt einem Anwalt übergeben.

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