Verhinderungspflege?
wenn ich Geld aus einer VHP erhalte, muss ich das beim Amt angeben?
ich beziehe Rente und Leistungen nach dem 4. Kapitel.
ich habe gelesen, dass Geldleistungen aus der Pflegekasse anrechnungsfrei sind . .
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Geld der Verhinderungspflege bekommst du als Pflegebedürftiger mal nicht einfach so ausgezahlt.
Du musst der Kasse belegen, dass eine VHP stattgefunden hat und du und die Person die die VHP erbrachte muss bestätigen welche Kosten für die VHP entstanden sind.
Der Pflegebedürftige geht in Vorleistung und erhält dann das Geld von der Kasse.
Derjenige, der die VHP erbringt und die Entlohnung erhält, für den ist das Einkommen
und er muss es bei den Ämtern angeben.
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Diese Frage ist zu allgemein gestellt. Erkläre bitte die Situation genauer .
Z.B. wer wird gepflegt? Wen pflegst du
bist du zum Pflegebedürftigen Angehöriger, Bekannter, Freund*in?
Das Geld der VHP wird nicht mal einfach so ausgezahlt.
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es handelt sich um eine Bekannte, weder verwandt noch verschwägert.
Diese Frau hat PG 3 und ihre Pflegeperson ist nicht ständig anwesend, daher die VHP. Die Pflegekasse hat das Geld auf ihr Konto überwiesen, doch sie weigert sich dieses mir zu geben, obwohl ich die Arbeit geleistet habe. Habe die Sache jetzt einem Anwalt übergeben.