Vaterschaftsklage trotz negativen Vaterschaftstest?
Guten Tag,
Eine junge Dame mit der ich im letzten Jahr im Empfängniszeitraum geschlafen habe, sagt ich sei der Vater. Daraufhin habe ich mit ihrer Einwilligung einen Vaterschaftstest machen lassen bei folgendem Unternehmen [ Eurofins ], nun kam der Test an und es steht negativ drin.
Sie meint aber weiterhin das nur ich der Vater sein kann und will damit vor Gericht gehen. Inwiefern ist das nun noch möglich und was für Voraussetzungen gibt es dazu wenn bereits ein Negatives Testergebnis vorliegt was von einer Apothekerin durchgeführt und protokolliert wurde.
Wird vor Gericht erneut ein Test gemacht ? Kann es überhaupt soweit kommen? Und könnte der zweite Test positiv sein ?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, kann durch all die Fragen immernoch nicht richtig abschalten.
LG
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du solltest einen Anwalt konsultieren, denn das kann dir hier sicher kaum einer sagen.
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Das Gericht kann einen neuen Test anberaumen wenn es den bisherigen Test nicht für glaubwürdig hält.
Mich wundert, dass eine Apothekerin einen DNS TEst gemacht haben soll. Das Testverfahren ist zu aufwendig für irgendwelche Schnellteste in Apotheken.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Apothekerin hat lediglich die Proben entnommen und alles Protokolliert