Urlaubsanspruch bei Samstagsarbeit

3 Antworten

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag! Wenn da 5 Tage Woche steht,dürfen dir auch nur 5 Tage als Woche abgezogen werden und natürlich nicht noch 1 Samstag! Wenn du allerdings meinst,er müsse dir den 11.8 frei geben,weil du ja ab 13. 8. Urlaub hast,bist du im Irrtum!


kadrabe 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 21:33

Als ich den Urlabsantrag gestellt habe, mußte ich Samstags noch nicht arbeiten.

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Wenn dein Urlaub am 13. beginnt und am 11. noch Arbeit angeordnet ist, musst du das je nach Vertragsgestaltung hinnehmen. Wenn du aufgrund des genehmigten Urlaubs im Zusammenhang mit der ehemaligen Regelung keiner Samstagsarbeit den Urlaub so geplant/gebucht hast, dass du Freitags schon losfahren willst, musst du es nicht hinnehmen. Die alte Regelung wird ja belegbar sein und dass der Antrag zu der Zeit auch bereits bewilligt wurde, ebenfalls.

Von notwendigen Überstunden kann ja wohl jetzt kaum schon die Rede sein. Also darf wohl mal mindestens eine gute Begründung verlangt werden, warum ausgerechnet der Samstag vor dem Urlaub nun noch Dienst geschoben werden soll.

Die Begründung, weil du ja dann zwei Wochen in Urlaub bist, sollte sich der ArbG sehr gut überlegen, da dies einer Maßregelung bzw. einer Form von Bestrafung für die Inanspruchnahme von gesetzlich verankertem Urlaub gleich käme und verboten ist!

Ich würde an deiner Stelle schriftlich erklären, dass die Samstagsarbeit aus oben ausgeführten Gründen in diesem Fall leider ausnahmsweise nicht möglich ist und in Urlaub fahren. Mehr als eine Abmahnung (die nicht mal haltbar sein dürfte) darf dieser nette ArbG daraus nicht konstruieren.

Samstag arbeit ist nicht muß sondern freiwillig , aber es kommt auch drauf an . wenn du als verkäufer arbeitest dann musst du samstags auch arbeiten . du musst deinen arbeitsvertrag lesen darin steht was du musst und nicht musst . wenn du diesen vertrag unterschrieben hast , dann hast du somit zugesagt . mit YES


kadrabe 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 21:31

Ich arbeite im Stahlbau. mein Arbeitsvertrag sagt, Zusatzarbeit kann angeordnet werden. Da unser Bauleiter im Moment ein Paar Probleme mit uns hat, von wegen Freitag Mittag wußte man noch nicht ob man Samstags arbeitet oder nicht. Nun haben wir ein Zeitplan bekommen, der prophylaktisch erstmal Samstagsarbeit alle 2 Wochen anordnet.

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JackdanCoke  09.07.2012, 21:35
@kadrabe

zusatzarbeit kann angeordnet werden , also du hast zugesagt in dem du den vertrag unterschrieben hast . SAMSTAG arbeit ist aber freiwillig , aber das bedeutet auch nicht das du entscheiden kannst . DEIN ARBEITGEBER kann darüber sich entscheiden . du kannst sie nur ansprechen das du samstags frei haben möchtest .

weißt du was , mach einfach deinen JOB ;) es ist besser so ;)

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