Unterhaltszahlung während der Ausbildung?
Hallo zusammen,
stehe aktuell vor einer Scheidung. Nun bin ich mir nicht sicher ob ich auch noch den Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen muss wenn mein Sohn eine Ausbildung beginnt. Geht gar nicht drum dass er nichts bekommt, ich möchte nur gerne wissen ob ein Anspruch besteht oder ob das durch die Ausbildungsvergütung aufgehoben wird.
Der Franke sagt "Danke"
4 Antworten
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Die Höhe des Unterhalts richtet sich auch bei Kindern in Ausbildung nach der Düsseldorfer Tabelle. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Ausbildungsgehalt auf die Unterhaltsleistungen angerechnet werden und den Unterhalt an das Kind entsprechend kürzen.
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Du musst Unterhalt zahlen nur wen er eine Vergütung bekommt mindert sich der Betrag bei dem Unterhalt ! Wen er zb nur 450€ netto im ersten bekommst Dan musst du das von seinem Unterhalt abziehen als bekommt er Dan zb nur noch 350€ Unterhalt Stadt zb 800€ von dir!
Wen er aber genau soviel oder mehr als sein Unterhalt da bekommt Dan fällt der Unterhalt weg!
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Das Einkommen des Kindes wird auf den Unterhalt angerechnet. D. h., der Unterhalt fällt geringer aus.