Transgender Namensänderung ?
Ich lebe jetzt schon seit ungefähr 1 1/2 Jahre als geouteter Mann.
Alle in meiner Umgebung wissesn das ich mich als Mann geoutet habe und nehme ebenfalls seit 5 Monaten Testo.
Ich bin schon seit ungefähr 3 Jahren bei einen Psychologen, der mir auch gewisse Gutachten ausstellen könnte.
Da bald meine Abschlussprüfungen in meiner Ausbildung stattfindet und ich diese gerne offiziel mit meinem Männlichem Namen antretten möchte, wäre meine fragen:
- Ab wann kann man theoretisch sein Namen offiziel ändern lassen?
- An wenn muss ich mich wenden, oder eher wenn muss ich ein Gutaachten schicken?
- Und wie viele Gutachten brauche ich dafür eigentlich?
Ich danke euch schonmal in vorraus
Liebe Grüße Sven
2 Antworten
Eine Namensänderung ist möglich, sobald im Geburtseintrag die Geschlechtsumwandlung eingetragen ist. Dies geschieht aufgrund interner Mittelungen zwischen den beteiligten Behörden.
Theoretisch kann man diesen Antrag jederzeit stellen.
Dazu musst du dich mit einem Schreiben an das jeweils zuständige Amtsgericht wenden und einen Antrag auf Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit (gemäß §1 und §8, Transsexuellengesetz TSG vom 10.09.1980) stellen.
Soweit ich weiß sind dafür zwei Gutachten erforderlich. Die können vom Amtsgericht dann vorgeschlagen werden, nachdem du den Antrag gestellt hast, oder du beschleunigst den Prozess und nennst in deinem Schreiben selbst schon zwei Gutachter.