T2 Eignung Bundeswehr?

2 Antworten

Ich habe vor einiger Zeit schon mal eine ähnliche Frage beantwortet.

Wenn der Mediziner, wie in deinem Fall, Einschränkungen feststellt und dich dementsprechend einstuft, dann gibt es daran nichts zu rütteln. Würde man jedem, bei dem Grenzwertigkeiten vorliegen, seine Wünsche nachgeben, bräuchte man die Vorgaben nicht. Außerdem müsste der Mediziner etwaige Folgen verantworten.

Zudem wurde dir außerhalb der BW bestätigt, dass eine Skoliose vorlieg und wenn der Richtwert für T1 überschritten ist, dann folgt eben die Herabstufung im TG.