Studium Wiederholbarkeit von Teilleistungen/Studienleistungen?
Hallo,
ich möchte in diesem Wintersemester mein Studium beginnen. Die Module dauern dabei alle zwei Semester, weshalb in dem ersten Semester nur eine sog. Teilleistung/Studienleistung erbracht werden muss, welche man bestehen muss, um für die Modulabschlussabprüfung zugelassen werden zu können. Die Anmeldung für diese Teilleitung geschieht automatisch.
Was passiert, wenn man in so einer Teilleistung durchfällt? Besonders geht es mir darum, ob es eine begrenzte Anzahl von Wiederholungsversuchen gibt, nach der man für das Modul ganz gesperrt wird?
Danke für Eure Antworten.
*noch zur Info, meine Uni ist Bonn.
1 Antwort
Das wird je nach Studienordnung unterschiedlich sein. Daher würde ich an deiner Stelle die Prüfungsordnung und ggf. weitere rechtliche Grundlagen deines Studiums genau durchlesen.
Falls du dann noch Fragen hast, wird die Fachstudienberatung dein bester Ansprechpartner sein.
Sowas gab es in meinem Studiengang nicht, daher werden dir meine Erfahrungen nicht weiterhelfen. Mich wundert aber, dass etwas so wichtiges nicht zumindest schriftlich festgehalten wurde.
Diese habe ich bisher aber leider noch nicht erreicht und es würde mich sehr helfen und in der Prüfungsordnung habe ich auch keine Angabe dazu gefunden, da die Studienleistungen Sache der Fakultät zu sein scheinen. Es würde mir helfen, schonmal eure Einschätzungen davon zu bekommen, weil ich die Studienberatung leider auch erst nach dem WE kontaktieren kann. Könnt ihr mir sagen, wie das bei euch ist?