Strom/Erdgas Verträge übertragbar?

3 Antworten

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I.d.R. sind diese Verträge nicht übertragbar! - das hat auch seinen Grund, möchte der Nachmieter bei dem Versorger auch Kunde werden, dann bekommt dieser seinen eigenen Jahresvertrag er ist somit länger gebunden als nur die Restlaufzeit von deinem Vertrag.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn der Anbieter an der neuen Adresse nicht beliefern darf - denn er könnte das, nur er darf es nicht (durch Verträge der Versorger untereinander = Gebietsschutz), was sich aber nur auf Gas bezieht! Strom muss von anderen Versorgern zugelassen werden.


Quelle: ehemaliger Sachbearbeiter der SWP Pforzheim


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Beitragsersteller
 04.03.2011, 08:04

Herzlichen Dank - das wars..

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Ellwood  05.03.2011, 00:04

Wobei noch anzumerken ist, dass es durchaus Stromlieferanten gibt, die nicht bundesweit beliefern, womit auch dort ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn eine Weiterbelieferung am neuen Wohnort nicht mehr möglich ist.

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Bei einem Umzug nimmt man entweder seinen Anbieter mit oder kündigt (Sonderkündigungsrecht). Da dürfte es kein Problem geben.
Wie ist die Frage gemeint? Bitte etwas verständlicher stellen.


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Beitragsersteller
 04.03.2011, 06:47

Genau also den Vertrag kann ich nicht mitnehmen, da Nergie an die neue Adresse nicht liefert.

Nun möchte ich den Vertrag meinen Nachmieter überlassen.

Hat man denn Sonderkündigungsrecht, wenn man auszieht?

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Ellwood  04.03.2011, 06:52
@Gegengift

Nachmietern überlassen geht nicht, die haben ev. schon einen Anbieter und dürfen zudem selbst entscheiden wo deren Strom, etc. her kommt.
Ja, man hat bei einem Umzug Sonderkündigungsrecht.

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Ellwood  04.03.2011, 06:53
@Ellwood

Lies die Versorgungsbestimmungen, da steht es drin.

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Beitragsersteller
 04.03.2011, 06:56
@Ellwood

Ist leider nichts zu finden auf der Webseite und an die Unterlagen komme ich grad nicht dran..

Ich meine den Vertrag übertragen, wenn der Nachmieter damit einverstanden ist.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei speziellen Tarifen - so wie bei Nergie die Smart Tarife?

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Ellwood  04.03.2011, 07:08
@Gegengift

Übertragen immernoch NEIN.
Sonderkündigungsrecht, so keine Mitnahmemöglichkeit immernoch JA.

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Nein, der Vertag muss gekündigt werden,


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Beitragsersteller
 04.03.2011, 06:48

Das würde ja bedeuten, dass man genau 1 Jahr vorher weiß, wann man auszieht.. Kann das sein?

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Peppie85  04.03.2011, 07:20
@Gegengift

deswegen heißt es doch SONDERkündigungsrecht!

sofern du bei einem auszug deinen anschluss nicht mitnehmen kannst, hast du das recht, den vertrag auch vor ablauf der mindestvertragslaufzeit zu kündigen...

lg, anna

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