Steuerrückerstattung bei kurzfristiger Beschäftigung?
Hallo, wenn man als Schüler/Student lediglich teilweise arbeitet und im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung unter dem Grundfreibetrag bleibt, muss man ja keine Lohnsteuer zahlen.
Da ich jetzt aber in dem Monat mehr als 1400 Euro br. erhalten habe, wurden mir Lohn- und Kirchensteuer abgezogen, aber insgesamt bleibe ich in dem Jahr unter dem Grundfreibetrag.
Daher stelle ich mir die Frage:
Wie bekomme ich die knappen 50 Euro zurück? Muss ich im Jahr 2025 eine Steuererklärung für 2024 machen? Wo gibt man das an? Welche Dokumente brauche ich dafür? Eine Lohnsteuerkarte? Wenn ja, bekommt man die auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung?
2 Antworten
Wie bekomme ich die knappen 50 Euro zurück?
Durch Abgabe der Steuererklärung.
Muss ich im Jahr 2025 eine Steuererklärung für 2024 machen?
Ja.
Wo gibt man das an?
Beim Finanzamt entweder elektronisch (kostenlos über elster.de) oder auf Papier.
Welche Dokumente brauche ich dafür?
Nur den Hauptvordruck.
Eine Lohnsteuerkarte?
Nein.
Wenn ja, bekommt man die auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung?
Brauchst du ja nicht. Nur den Hauptvordruck und fertig. Du brauchst nicht einmal eine Anlage N
Es gibt schon seid Jahrzehnten keine Steuerkarte mehr.
Du machst eine Steuererkärung mit Anlage N. Das kannst du über Elster oder einfach die Formulare downloaden. Die Anlahe N kannst du leer lassen, das Finanzamt hat die Daten schon.
Die brauchen nur deine persönlichen Daten und deine Steuer ID. Sonst nichts.