Sozialamt Zuschuß zu Heimkosten nach 1 1/2 Jahren noch nicht entschieden, mein Dad ist inzwischen verstorben, können die immer noch weitere Unterlagen fordern?

3 Antworten

Dass das Heim 18 Monate auf dreihundert Euro monatlich verzichtet hat - wäre aber sehr kulant.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/sozialhilfe-wann-sich-das-sozialamt-an-pflegekosten-beteiligt-55159

Man kann sich als Kind diesen Anträgen und der Prüfung entziehen in dem man die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlt - wäre eine Möglichkeit.

Und die Anteile der Genossenschaft - kann man die nicht bereits mit der Kündigung der Wohnung verkaufen?

Entweder deinem Vater standen die Leistungen zu - dann musst du auch noch alles beantworten oder ihr macht das Fass zu und begleicht die noch offene Forderung des Pflegeheim.


gauloises1991 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:33

Ja, genau das verwundert mich. Dass das Heim offensichtlich bisher die Füsse still gehalten zu haben scheint. Ich werde da auch nochmal vorsprechen. Mich ärgert einfach, dass das noch immer nicht vom Amt entschieden wurde. Wie lange wollten die denn noch warten? Nun ja, ich werde das jetzt durchziehen und dann werden wir weitersehen. Ohne weiteres bezahle ich das nicht, definitiv. Ich werde es müssen, aber ich erkundige mich mal, was da noch offen ist. Danke

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 können die immer noch weitere Unterlagen fordern?

Ja

Was für ein Deutschland, wie geht der Staat mit seinen Menschen um.

Es geht dabei um die Prüfung eines möglichen Anspruchs. Dieser Prüfung muss sich jeder gefallen lassen, der etwas will

Sogar das Finanzamt zahlt ohne Antrag und glaubhafte Angaben / Belege keinen Cent zurück.

Ich bin fassungslos. Es war wirklich keine Megasumme, die da übrig geblieben ist.

Ich liebe solche Darstellungen einer Fassungslosigkeit.

Du könntest Deine Fassung zurückbekommen, indem Du möglicherweise auf das Geld verzichtest oder das Geforderte als Nachweis lieferst.

Grundsätzlich zum Erben:

Aus der Erbmasse sind zunächst alle Schulden / offene Forderungen zu begleichen. Der Verbleibende Teil verbleibt den Erben.


gauloises1991 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:18

Die Erbmasse besteht aus den Resten seiner Zusatzrente, die wir ohne seinen Tot garnicht hätten. Nach Restpimperlingen aus der Sterbeversicherung zu fragen finde ich unterirdisch. Und nein, ich verliere weiterhin die Fassung und bin entsetzt. Mein Vater ist45 Jahre arbeiten gegangen und hat Steuern gezahlt. Wie lange wollten die eigentlich noch warten, ob mein Vater mal langsam stirbt, damit die nicht alles zahlen müssen. Müssen die sich d3nn an gar keine Regeln halten? 1,5 Jahre knapp später, vielen Dank für nichts. Aber gut, ich akzeptiere Deine Sicht, Du bitte meine.

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GutenTag2003  23.07.2024, 19:28
@gauloises1991
Die Erbmasse besteht aus den Resten seiner Zusatzrente, die wir ohne seinen Tot garnicht hätten.

Ja. Erbmasse = Erbmasse

Nach Restpimperlingen aus der Sterbeversicherung zu fragen finde ich unterirdisch.

Die Forderung hat der ehemalige Vermieter Deines Vaters. Nicht das Sozialamt. Ist die Forderung aus der Erbmasse zu bestreiten, dann ist sie daraus zu bestreiten.

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Also mußte ich im November beim Sozialamt einen Antrag auf Zuschuß zur Heimmiete stellen.

Den Antrag mußte Dein Vater stellen.

Wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.