Schwanger im 3. Lehrjahr Altenpflege?

2 Antworten

Normalerweise kann sie die Prüfungen noch mitschreiben. Aber sie benötigt die praktische Prüfung und muss weiterhin ihre Stunden in der Praxis ableisten. Da treten wohl Probleme auf.

Möglicherweise kann sie an der Prüfung teilnehmen und bekommt ihre Anerkennung erst, wenn sie nach der Geburt einige Wochen nachgearbeitet hat. Wirklich schlimm ist das aber nicht.

Schwangere dürfen maximal 10 kg. heben. Das wird in der Pflege leicht überschritten. Deshalb befreien die Frauenärzte die Schwangeren oft. Der Arbeitgeber bekommt dafür einen finanziellen Ausgleich.

Das hängt von ihr und dem Verlauf der Schwangerschaft ab. Patienten heben ist bald nicht mehr.  Mutterschutz gilt auch für sie, sollte dieser schon bestehen bei den Prüfungen, will sie diese dennoch mitschreiben, dann kann das gehen