Schuldner Titel?

2 Antworten

Ich wüßte nicht, daß es einen besonderen Aufbewahrungsort gibt.

Der Gläubiger hat (s)eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das erlassende Amtsgericht hat sicherlich auch eine Aktenablage dafür, alleine schon, um eine Fälschung des Titel überprüfen zu können. Der Gläubiger dürfte aber auch ein vitales Interesse an der sicheren Aufbewahrung seiner Ausfertigung haben.