Schriftliche Ausarbeitungen für die Schule zu Hause drucken?

2 Antworten

Das Kopiergeld wird für Kopien von Arbeitsblättern der Lehrkraft verwendet, die im Unterricht von euch bearbeitet werden.

Schriftliche Ausarbeitungen sind ja keine Kopien, die im Unterricht bearbeitet werden. Daher ist es schon rechtens.

Ein Gesetz gibt es dazu nicht, aber der Name "Kopiergeld" sagt ja schon das Wichtigste aus.

Frage doch mal ganz nett in der Schule nach, ob du für die schriftliche Ausarbeitungen den Schuldrucker nutzen darfst. Alternativ kannst du auch mal in deiner Praxisstelle fragen, ob dort ein Drucker existiert, an dem du gelegentlich Schulsachen ausdrucken darfst.

Ich hatte zu Beginn meiner Ausbildung (auch dual) keinen Drucker und musste für die Berichte und Leistungsnachweise immer zum Copyshop, um die dort auszudrucken.
Nachdem ich mit meiner Klassenlehrerin gesprochen habe und ihr erklärt habe, dass da doch schon ordentlich viel Geld für drauf geht durfte ich den Schuldrucker verwenden.
Wenn meine Praxisanleitung sich meine Berichte im Vorfeld durchgelesen hat, dann habe ich ihr die oft auf der Arbeit ausgedruckt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein „Gesetz“ dazu gibt es bestimmt nicht. Aber es müsste irgendwo festgelegt sein, wofür das Kopiergeld verwendet wird, wahrscheinlich dann für die Kopien, die der Lehrer Euch aushändigt. Deine Ausarbeitung ist ja in dem Sinne keine Kopie.