Sachkundeprüfung nach §34a GeWO; Müssen die Gesetztestexte Wortwörtlich auswendig gelernt werden oder reicht es, wenn der Inhalt stimmt?

1 Antwort

Hallo,

nein, die Gesetzestexte müssen nicht wortwörtlich auswendig gelernt werden. Es reicht, wenn du den Inhalt verstehst und korrekt wiedergeben kannst.

Beste Grüße!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Durch meinen akademischen Hintergrund (BA, MA, bald Dr.)