ROMs Strafbar?

1 Antwort

Die rechtliche Handhabung ist etwas paradox:

  • Eigentlich ist der Download von Rom-Images für Retroconsolen-Emulatoren illegal.
  • Diese mit einem Emulator zu nutzen jedoch nicht.

Ich bin schon seit 20 Jahren (in den letzten Jahren etwas weniger) aktiv in der Emuszene.

Unsere Devise, man kann über alles Reden, nur nicht wie man die ROMs auf die eigene Festplatte bekommen hat. Es gibt Anleitungen wie und mit welchen Apparaturen man die ROMs auf legalem Wege Auslesen und Speichen kann. Solange man diese Dateien nicht weitergibt, macht man sich nicht strafbar.

Ich kenne nur sehr wenige Leute in der Emuszene (Entwickler eingeschlossen), welche tatsächlich derartige Technik besitzen...

In dubio pro reo . Ich kenne niemanden der jemals belangt worden wäre, wenn er sich sein ROM für seinen Emu von einem der großen ROMportale gesaugt hat...

...und solange Du nicht in der Öffentlichkeit herumposaunst , das Du die Roms nicht selbst erstellst hast. Muss man zu deinem Gunsten annehmen, das Du ein Lesegerät für den Eigengebrauch benutzt hast.

Ich sage nicht: "Lade dir die Spiele herunter" ... und schon garnicht wo...

Was Du tust ist Dein Bier.😏😏