Rechte eines Mieters?

2 Antworten

Wenn es mit dem Vermieter abgesprochen ist, ja.

Steht auch normal in jedem Mietvertrag, das die Untervermietung abzusegnen ist durch den Vermieter.

Aber einfach so, ohne das der Vermieter was weis, nein. Das ist ein Kündigungsgrund.

Gegen das Schild dürfte nichts sprechen, solange du es nur an deine Wohnungstür hängst.

Die Wohnung dann wirklich untervermieten darfst du natürlich ohne seine Erlaubnis nicht.


quadratbieger 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 00:35

und wenn ich ein Plakat von innen in ein Fenster hänge?

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