PS2 auf Kleinanzeige abgezogen(scam)?

2 Antworten

Theoretisch muss er das schriftlich iwo festgehalten haben (mit bestimmtem Wortlaut), das er keine Gewährleistung gibt (zb in der Anzeige oder in nem Kaufvertrag - solche Sätze wie "gekauft wie gesehen" zählen da nicht.)

Wie weit du aber damit kommst, sei mal dahingestellt. Lohnt sich in der Regel nicht.

Lg

Rein rechtlich gesehen kann er die Gewährleistung als privatverkäufer selbstverständlich ausschließen dies muss er aber vorher klar und deutlich kommuniziert haben und zwar mit einem rechtssicheren Satz

Das hauptproblem ist jedoch du hast einen Defekt du müsstest jetzt also nachweisen dass der Defekt beim Kauf bereits bestand und er davon wusste und dass es realistisch gesehen beinahe unmöglich wackel mal ein wenig am AV-Kabel und puste einmal ordentlich durch den Anschluss der Konsole ist relativ alt da könnte sich direkt drin angesammelt haben und den Kontakt verhindern

121qeus 
Fragesteller
 27.03.2024, 00:05

Danke!

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