Pfand auf flaschen und dosen?
Warum dürfen ausländische Märkte noch immer alles ohne pfand verkaufen?
3 Antworten
Alle Händler in Deutschland haben sich selbstverständlich an die deutschen Gesetze zu halten, wenn sie hier Waren verkaufen. Das Verpackungsgesetz regelt hier eindeutig den Fall des Einwegpfands für pfandpflichtige Getränkeverpackungen (Flaschen oder Dosen), gilt jedoch nicht für den Fall des Mehrwegpfands für Flaschen (Glas oder Plastik), das der Hersteller für sich frei festsetzt und das von 0 Cent aufwärts betragen kann, in der Regel jedoch 8 Cent oder 15 Cent beträgt.
Eine weithin unbekannte Ausnahme vom Verpackungsgesetz gilt für unsere amerikanischen Freunde, die in ihren Standortläden auch die Dosen und Flaschen pfandfrei verkaufen dürfen, die ansonsten überall in Deutschland pfandpflichtig sind! Könnte mir ja egal sein, wenn sie die nicht geleert dann auch häufig in der Landschaft entsorgen würden, wo ich als 'Pfandsammler' mich dann leider völlig umsonst danach bücke...
Im Ausland: Andere Gesetze und Regelungen.
Im Inland: Dürfen sie nicht, auch wenn sie es teilweise machen. Genau so wie einige Dönerbuden etc. Du kannst gerne eine Meldung an das Ordnungsamt machen.
Dürfen die nicht, sofort dem Amt melden.
Das geht überhaupt nicht und gehört hart bestraft.