Parfum proben Onlineshop Kostenpunkt?

1 Antwort

Ich glaube kaum, dass das so einfach möglich ist. Proben sind normalerweise kostenlos und werden bei Bestellungen und Käufen im Einzelhandel mitgegeben. Dann bräuchtest Du von jedem Unternehmen/Hersteller die Erlaubnis, sonst kannst Du die nicht einfach verkaufen.

Schreib mal Dior an und frage die, ob Du bei ihnen als Wiederverkäufer 5000 Proben allen gerade auf dem Markt befindlichen Düften bestellen kannst, damit Du diese dann in Deinem Onlinehandel verkaufen kannst...Frage mal bei Chanel usw...merkst Du was?

Du zäumst das Pferd gerade von hinten auf. Da gibt es rechtliche Fragen zu klären und vieles mehr...

Ständig werden Düfte "eingestellt" - und Du sitzt dann auf vielleicht noch 50 Proben von Duft A, 20 Proben von Duft B, 75 Proben von Duft C...

So einfach wie Du Dir das vorstellst ist es nicht.

Woher ich das weiß?

Mein Lebensgefährte und ich sind ama-marketplacehändler...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

TaschenLampe94 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 20:38

Hey, zunächst möchte ich mich aufrichtig für deine Antwort bedanken. Ich kann gerne einige Seiten vorschlagen, wie ich es gerne umgesetzt hätte. Ich verstehe den Punkt, den Sie meinen. Daher habe ich ja erwähnt, dass man eventuell die 100ml-Variante des Parfums Dior Savage kaufen könnte und sie dann in kleinere Größen wie 2ml, 5ml usw. umfüllen könnte. Allerdings müsste man auch die verschiedenen Düfte kaufen, um eine hohe Vielfalt zu gewährleisten.

Hier sind einige Beispielseiten:

- https://perfumey.de

- https://www.parfumproben-online.de

- https://parfüm-probe.de

Es gibt dutzende Webseiten davon.

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verreisterNutzer  08.11.2023, 20:47
@TaschenLampe94

Das ist alles korrekt, aber: Man braucht die Erlaubnis der jeweiligen Hersteller, weil Parfum als Gefahrengut eingestuft wird. Da darf man nicht einfach darauf los verkaufen und ob man von all diesen Herstellern die Genehmigungen bekommt, halte ich für fragwürdig. Wir haben dieselben Probleme: Wenn wir die Spielwaren nicht direkt bei einem Hersteller erwerben und Konformitätserklärungen z.B. von diesen anfordern etc.

Welche Rechtsvorschriften gelten für den Online-Händler?

Auch im Onlinehandel gelten uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen (BGB, HGB, AGB-Recht, Urheberrechtsgesetz, Verbraucherkreditrecht, Gewerbeordnung, UWG, Strafgesetzbuch etc).

Und weiter:

Ein Händler ist eine natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem EU-Markt bereitstellt, das sie bei einem Lieferanten, zum Beispiel einem Hersteller, einem Einführer oder einem anderen Händler erworben hat. Händler sind entweder „Einzelhändler", die Endnutzer beliefern, oder „Großhändler", die ihre Produkte an die Einzelhändler liefern.

Als Händler sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht, wenn es auf den Markt gebracht wird. Sollten sich die Vorschriften ändern, nachdem das Produkt auf den Markt gebracht wurde, müssen Sie nicht überprüfen, ob es auch weiterhin den Vorschriften entspricht.

Sie müssen auch wissen:

Sie müssen auf Ersuchen der nationalen Marktüberwachungsbehörde nachweisen können, dass Sie geprüft haben, ob der Lieferant des Produkts (Hersteller, Einführer oder anderer Händler) alle einschlägigen Vorschriften eingehalten hat. Sie müssen außerdem die Identität des Herstellers oder seines Bevollmächtigten angeben können, um die Marktüberwachungsbehörde beim Erhalt der EU-Konformitätserklärung, der technischen Unterlagen und anderer relevanter Unterlagen zu unterstützen.

Wenn Sie bereits Waren in einem EU-Land verkaufen und sie auch in einem anderen verkaufen möchten, kann Ihr Unternehmen von der Einreichung einer Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung profitieren.

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verreisterNutzer  08.11.2023, 21:02
@verreisterNutzer

Es geht also gar nicht darum, ob man 100 ml Flaschen kauft und die abfüllen darf, es bedarf erstmal der Gründung eines Shops....da geht es erstmal los und das alles macht keinen Sinn, wenn man nicht zunächst sich mit Herstellern, deren Produkte man verkaufen möchte, in Verbindung setzt und überhaupt die Erlaubnis hat, die Produkte zu verkaufen - in welcher Form auch immer. Dann muss man ca. 10.000 Euro Startkapital als Minimum einplanen usw.

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verreisterNutzer  08.11.2023, 21:03
@TaschenLampe94

Es geht also gar nicht darum, ob man 100 ml Flaschen kauft und die abfüllen darf, es bedarf erstmal der Gründung eines Shops....da geht es erstmal los und das alles macht keinen Sinn, wenn man nicht zunächst sich mit Herstellern, deren Produkte man verkaufen möchte, in Verbindung setzt und überhaupt die Erlaubnis hat, die Produkte zu verkaufen - in welcher Form auch immer. Dann muss man ca. 10.000 Euro Startkapital als Minimum einplanen usw.

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