Paket kam beschädigt an, was tun (DHL, PayPal)?
Hallo liebe Community,
ich habe vor kurzem ein Paar Nike Dunk Low UNC über Kleinanzeigen für 280€ geholt. Neupreis 100€, Wiederverkaufspreis ist jedoch höher wie den meisten schon bekannt ist. Der Kauf verlief super, mit dem Verkäufer lief auch alles einwandfrei. Natürlich habe ich mich vorher vergewissert, dass die Schuhe und auch der Schuhkarton in einem makellosen Zustand sind. In der Beschreibung war auch angegeben alles 10/10 und auf den Bildern sah man das auch, bis dahin alles in Ordnung. Das Paket wurde versichert über DHL verschickt. Als das Paket jedoch ankam, sah man schon, wie das Paket etwas zu wünschen übrig lässt. Aus Gewohnheit habe ich mein Handy rausgezückt, um zu filmen, was im Paket drinnen ist und wie der Zustand ist, denn man weiß ja nie. Paket geöffnet und siehe da - der Schuhkarton wurde seitlich stark beschädigt. Ich nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf, welcher mir sagte ich solle mich zu DHL wenden. DHL wollte eine Begutachtung erstellen, welche sie dann auch gemacht haben. Mitteilung kam aber nur zum Verkäufer, welcher mir dann mitteilte, dass der Schaden von Seite DHL‘s entstanden ist, aber das Problem war, dass das Paket nicht richtig verpackt wurde. Kurze Info, wenn man Schuhe bei Nike kauft, verpackt Nike die Schuhe samt Schuhkarton in einen weiteren extra Karton, damit der Schuhkarton auch heil bleibt ( ja die heutige Kultur legt sehr viel Wert auf die Schuhkartons, besonders als Sammler ist sowas einem wichtig ). Der Verkäufer hat die Schuhe zwar in einem extra Karton verpackt, aber nicht jenem, der von Nike mitgeschickt wird. Wäre ja kein Problem, wäre es ein stabiler, sicherer Karton. Das Problem ist aber, dass der extra Karton ungenügend für die Sicherheit des Schuhkartons war. Ganz einfach gesagt Schuld wird von DHL auf Seiten Verkäufers geschoben, da DHL sagt, dass das besserer verpackt werden könne, was ja auch stimmt. Der Verkäufer weist jedoch jede Schuld von sich ab und sagt, da es ein Privatverkauf ist, übernimmt er keinerlei Haftung. Wie beschrieben, geht es aber auf seine Kappe zurück. Der Verkäufer zeigt keinerlei Rücksicht oder Einsicht und möchte den Schaden nicht ersetzen oder die Schuhe zurücknehmen.
Was kann ich tun?
4 Antworten
Ganz einfach gesagt Schuld wird von DHL auf Seiten Verkäufers geschoben, da DHL sagt, dass das besserer verpackt werden könne, was ja auch stimmt.
Was kann ich tun?
Du hast die Bestätigung von DHL, dass der Verkäufer nicht ausreichend genug verpackt hat, damit kannst Du Deine Ansprüche zivilrechtlich einfordern oder einklagen.
Du könntest auch innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen und einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden:
Klicken: Käuferschutzfall eröffnen
Aber alleine PayPal entscheidet dann darüber, niemand sonst und diese Entscheidung hätte keinerlei Rechtskraft.
Ach ja, Du solltest natürlich volljährig sein, und zwar auch schon bei der Accounteröffnung, sonst geht der Schuss nämlich nach hinten los.
Naja in dem Fall handelt es sich um einen Privatverkauf, heißt im klartext das Kauf und Versand auf deinem Risiko geschehen. Bei Privatverkauf gibt es weder ein 14 tägiges Widerrufsrecht noch Umtausch. Wie bereits erwähnt du gehst das Risiko selbst ein. Anders würde es aussehen wenn du beispielsweise nie ein Paket erhalten hättest und man dich übers Ohr gehauen hat, dann könntest natürlich das zur Anzeige bringen und den Kaufbertrag einklagen. In deinem Fall gibt es leider ziemlich wenig Spielraum, du kannst versuchen bei PayPal (falls darüber bezahlt) einen Fall zu eröffnen allerdings stehen die Chancen was zu bekommen sehr gering.
Wenn du per PayPal oder Sicher Bezahlen bezahlt hast, eröffne dort einen Fall, sofern du dich nicht mit dem Verkäufer einigen kannst. Ansonsten hast du Pech gehabt, denn das Versandrisiko trägt laut BGB der Käufer.
Du hast ja die Schuhe gekauft und nicht explizit den Karton, oder? Und die Schuhe sind intakt?
Dann kannst du nichts geltend machen.
Wenn du es gewollt hättest, hättest du dem Verkäufer sehr deutlich machen müssen, daß er bitte Sorge tragen soll, daß der Karton nicht beschädigt werden kann.
Du kannst es über den Käuferschutz versuchen, aber ich sehe wenig Chancen für dich.
Unnötiger Kommentar, hättest du die Frage deutlich gelesen hättest du nicht so eine schwache Antwort geliefert.