Ohnmacht in der Schule. Müssen dann die Eltern benachrichtigt werden?

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also wenn jemand in der Schule ohnmächtig wird müssen sofort der Rettungsdienst und die Eltern benachrichtigt werden, die Ihr Kind abholen und sofort zum Arzt gehen. Wenn das Kind allerdings bevor es umkippt Ihnen bescheid sagt sagen sie ihm es soll sich bitte auf der Stelle flach auf den Boden legen und die Füße auf einen Stuhl hochlegen. Das hilft gegen Ohnmacht. Wenn es schon ohnmächtig ist 1. die Atmung überprüfen, 2. in die stabile Seitenlage legen. Dann wird es sehr balt aufwachen. 3. nur noch warten bis der Rettungsdienst da ist.

MFG Rock

Nein, ein Rettungswagen nicht, es sei denn du bist verletzt. Wenn du schnell aufstehst geht das, ich würde es den Eltern sagen, weil sie dann Bescheid wissen, deine Eltern wollen nur das beste für dich ;)

Bist unter 18 müssen immer die Eltern benachrichtigt werden, ansonsten kommt es auf die Ohnmacht an, ist sie sehr kurzzeitig kann auch ein Lehrer den Schüler/Schülerin in die Klinik bzw. zum Arzt fahren.

Wenn jemand unter einer Minute ohnmächtig war und danach wieder vollkommen aufklart, dann wäre das für mich kein Grund, den Rettungsdienst zu rufen. Die Eltern müssen aber benachrichtigt werden und ein Besuch beim Arzt wäre auch anzuraten.

natürlich muss der RTW gerufen werden, denn es wird sich kein Lehrer in die Nesseln setzen und die Eltern (zumindest ein Elternteil) müssen auch verständigt werden.