Ohne Einverstaendnis rausschmeißen und abmelden?

3 Antworten

Natürlich geht das.

Sofern sie aber noch in der Ausbildung ist, sind sie weiterhin unterhaltspflichtig ihr gegenüber und müssten ihr dann eine Unterkunft bezahlen.


Bosveer 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 15:28

Danke

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Solange sie in irgendeiner Form unterhaltspflichtig gegenüber der Tochter sind ... nein. Außer sie leisten den Barunterhalt. Und Rauswerfen von jetzt auf gleich geht schon mal gar nicht. Und auch wenn sie keinerlei Unterhaltsanspruch hat, hat ggf. (unter 21) noch das Jugendamt ein entscheidendes Wörtchen mitzureden.

Und abmelden geht auch nicht.

Ja können sie, allerdings müssen sie sie mit Unterhalt unterstützen.

Es ist völlig wurscht, ob die Wohnung abbezahlt ist oder nicht, das ginge auch bei einer Mietwohnung. Und das Argument ist eh hinfällig, solange die Tochter nicht Miteigentümerin ist.


Bosveer 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 15:28

İch wollte einfach nur alles erwaehnen .

Danke

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