Obdachlosenhilfe in ueberlingen

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Liebe Kathy

Überlingen ist wahrscheinlich eine kleine Stadt. Sicherlich weit weniger als 100.000 Bewohner, stimmt es?

In kleinen Städten gibt es eigentlich i.d.R. kein (ungelöstes) sichtbares Obdachlosigkeitsproblem. Wenn Menschen obdachlos werden, weist ihnen die Stadtverwaltung eine leer stehende Wohnung zu. Die, die vielleicht keine "abbekommen", bleiben nicht in der kleinen Stadt.

Denn da würde man von den eigenen Nachbarn, vielleicht ehemaligen Schulkameraden und sogar Familie im Elend gesehen. Das hält keiner aus.

Darum gehen Menschen, die in Kleinstädten obdachlos werden, in Grosstädte. Stuttgart, Nürnberg, München, Frankfurt dürften in Süddeutschland solche Sammelorte sein.

In so einer kleinen Stadt gibt es wohl nicht soviele Gelegenheiten, sich zu engagieren.


derdorfbengel  02.04.2014, 19:11

Danke Dir! En Stern tut immer gut ^^

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derdorfbengel  02.04.2014, 20:59

Warum hast Du mir nun plötzlich gekündigt???

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Allgemeine Informationen

Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung oder sind Sie bereits obdachlos geworden, können Sie Sozialhilfe beantragen. Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (z.B. Räumungsklage, fristlose Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter, Wohnungsbrand oder Wasserschaden). Je nach Notfall kommen verschiedene Hilfsmöglichkeiten in Betracht:

Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder die Mitarbeitenden des Sozialamts verhandeln mit der Vermieterin oder dem Vermieter, um Ihnen die Wohnung zu erhalten. Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren. Bei akuter Obdachlosigkeit können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach versuchen die Mitarbeitenden des Sozialamts, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln. Es ist dringend erforderlich, dass Sie eine neue Wohnung mieten. Ihre eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten reichen aber nicht aus und die Möglichkeiten der Selbsthilfe sind ausgeschöpft. Im Einzelfall können Sie Geld erhalten, um beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision zu finanzieren. Diese finanziellen Hilfen sind üblicherweise ein Darlehen.

Zuständige Behörde: Öffentliche Ordnung Fachbereich I Christophstr. 1 88662 Überlingen am Bodensee Fax:07551 99-1499

Quelle: http://www.ueberlingen.de/index.phtml?object=tx|1469.13&ModID=10&FID=1469.1308.1


kathybaby1 
Beitragsersteller
 18.12.2013, 12:52

danke aber ich habe etwas gesucht, wo ich helfen kann/mitarbeiten kann

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