Nebenjob machen nach der Arbeit?

2 Antworten

Ich habe bereits den Ausbildungsvertrag [..] unterschrieben.

Der Vertrag gibt dir die wöchentliche Arbeitszeit in der Ausbildung vor.

Nach §8 JArbSchG darfst du unter 18 nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Stunden deiner Ausbildung (sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule) zählen da schon voll hinein. Was dann übrig bleibt, kannst du in einem Nebenerwerb verwenden.

Zeitung austragen, ev. in einer Boutique arbeiten, im Altenheim oder ev. Network Marketing?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wellness, Beauty, Gesundheit